Rechtliches
Der von uns zur CBD-Gewinnung verwendete Hanf ist sogenannter EU-zertifizierter Industriehanf (...schreckliches Wort, ich weiss ;-) ). Dieser hat einen THC-Gehalt von weniger als 0.2 % (bei den Keksen sind es dann sogar weniger als 0.02%). Dadurch haben die Produkte keine berauschende Wirkung und sind völlig legal.
In Deutschland und der restlichen EU ist die Zulassung von Zusatzfuttermittel auf Hanfbasis abhängig vom THC-Gehalt, welcher weniger als 0.22% sein muss. Alle unsere Produkte haben einen THC-Gehalt von weniger als 0.2, somit entspricht er der vorgeschriebenen EU-Norm.
Pferde: CBD ist auf der Liste der verbotenen Substanzen der FEI aufgeführt. Die FN richtet sich nach dieser Liste. Der SVPS in der Schweiz verweist auf die Dopingliste der Menschen, auf welcher Cannabidiol explizit ausgenommen ist. Inwiefern das praktisch im Pferdesport umgesetzt wird, ist unklar.
Hunde: Auch im Hundesport gilt CBD als dopingrelevant.
Aussage der FN-Tierärztin zur Frage nach Karenzzeiten bei CBD:
"Sowohl die Hanfpflanze an sich, wie auch der verbotene Hanfpresskuchen sind auf Grund der enthaltenen Cannabinoide als verbotene Substanz gemäß der Liste I der Anti-Doping-und-Medikamenten-Kontrollregeln einzustufen. Demnach sind Futtermittel, die Hanfpflanzen bzw. Hanfpresskuchen enthalten, dopingrelevant und dürfen nicht im Zusammenhang mit dem Wettkampf gefüttert werden. (...) Da keinerlei wissenschaftliche Erkenntnisse dazu vorliegen, wie und wie lange CBD(-Öl) im Pferdekörper wirkt, kann keine Karenzzeit angeben werden. Deshalb raten wir davon ab, CBD bei Pferden im aktiven Turniersport einzusetzen." (April 2019)
Im Gegensatz zur EU, wo die Hanffütterung an Pferde erlaubt ist, dürfen wir dieses Produkt in der Schweiz nicht für Pferde bewerben oder verkaufen.
Pferde gelten laut dem Bundesamt für Landwirtschaft bezüglich der Fütterung immer als Nutztiere. (Siehe Futtermittelverordnung). Das gilt absurderweise auch Pferde mit Heimtierstatus. Somit ist in der Schweiz zum aktuellen Zeitpunkt der Verkauf von hanfhaltigen Produkten für Pferde untersagt. Aus diesem Grund mussten wir unsere Produkt Hanf Pur für Pferde umdeklarieren als Hanf Pur Canis für Hunde.
Den Hundehaltern, welche bis lang Hanf Pur gefüttert haben, bleibt das identische Produkt unter dem Namen Hanf Pur Canis für Hunde erhalten. (In Kürze erhältlich.) Der Verkauf und die Fütterung von Zusatzfuttermittel auf Hanfbasis für Heimtiere ist in der Schweiz ausdrücklich erlaubt.
In Deutschland und der restlichen EU ist die Zulassung von Zusatzfuttermittel auf Hanfbasis auch für Pferde nur abhängig vom THC-Gehalt, welcher weniger als 0.22% sein muss. Alle unsere Produkte haben einen THC-Gehalt von weniger als 0.2, somit entsprechen sie der vorgeschriebenen EU-Norm.